Habitat

Drei in einem

Kosten

Ihre Hausverwaltung

Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für einzelne Eigentümer und Eigentümergemeinschaften

  • Betriebskostenabrechnung

  • Hausgeldabrechnung

  • Was Kostet die Verwaltung pro Einheit und Wohnung

  • Technische Organisation und Betreuung

  1. Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für einzelne Eigentümer und Eigentümer Gemeinschaften

+ kaufmännische Verwaltung

  • Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus den §§ 20 – 28 des WEG, der Teilungserklärung bzw. der Gemeinschaftsordnung sowie den besonderen vertraglichen Vereinbarungen
  • Wahrnehmung der Rechte der Eigentümer gegenüber „Dritten“
  • Ausführung der Miteigentumsordnung und der Beschlüsse der Eigentümer-Gemeinschaft
  • Zur laufenden Verwaltung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentumes
  • alle dazu erforderlichen Rechtsgeschäfte und Rechtsregelungen
  • Führung einer Beschlusssammlung
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Rechenschaftslegung über deren Verwendung
  • Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
  • Einberufung, Durchführung und Leitung von Eigentümerversammlungen
  • Abschluss und Kontrolle der Versicherungen des Objektes für die Eigentümer nach Art und Höhe der Deckungssummen
  • Anforderung, Entgegennahme von Lasten- und Kostenbeiträge und deren Abführung
  • Annahme von Wohngeldzahlungen und, wenn nötig diese Zahlungen gerichtlich für die Eigentümer einzufordern
  • Abschluss von Verträgen, die der Verwaltung des Objektes dienen
  • Auftragserteilung an Handwerker für Reparaturen und die Bestellung von Heizmaterialien
  • Abwehr von Ansprüchen gegen die Eigentümer oder deren geltend machen für sie
  • Kostenermittlung für Warm-/Kaltwasser und Heizung selbst oder durch Vertragsfirmen
  • Buchführung und Kostenkontrolle aller Einnahmen und Ausgaben
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümer gerichtet sind

Alle Aufgaben werden unter Einbeziehung des Verwaltungsbeirates bzw. in Verwirklichung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
Erledigt.

2. Mietverwaltung für private und gewerbliche Vermieter

+ kaufmännische Verwaltung


Gegenüber den Mietern

  • Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen
  • Abwicklung zu Ende gehender Mietverhältnisse, insbesondere die Abnahme der Objekte und Zwischenabrechnung der Nebenkosten
  • Übergabe der Objekte und Durchführung von Zwischenablesungen
  • Abgabe von Mieterhöhungserklärungen
  • Buchung und Überwachung der Mietzahlungen (über Treuhandkonten)
  • Mahnungen bei Zahlungsverzug und stichprobenartige Überwachung der Hausordnung
  • Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung
  • Erledigung des Schriftverkehrs mit Mietern
  • Geltendmachung des Vermieter-Pfandrechts
  • Kontrolle der Arbeit von Hausmeister/Hauswart
  • Organisation von Winterdienst, Straßenreinigung, Gartenpflege und Hausreinigung


Im Hinblick auf das Gebäude

  • Vergabe notwendiger Handwerkerarbeiten und Organsation der Reparaturen, Instandsetzungen und Modernisierung in Zusammenarbeit mit Fachleuten
  • Überprüfung und Bezahlung von Handwerkerrechnungen
  • Vornahme eventuell notwendiger Haus- und Wohnungsbesichtigungen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden und des damit verbundenen Schriftverkehrs


Gegenüber dem Eigentümer

  • Erstellung von jährlichen Abrechnungen zum 31.12. in Form von „Einnahme – Überschuss – Rechnungen“, die gleichzeitig als Nachweis für die Steuererklärung gelten (Anlage V Einnahmen/Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung)
  • Zahlung der laufenden Betriebskosten des Objektes (z.B. Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, öffentliche Abgaben u.s.w.)
  • Periodische Zahlungen von Zins- und Tilgungsleistungen, laufende Einkommenssteuervorauszahlungen u.s.w.
  • Abschluss und Kontrolle aller gebäudebezogenen Versicherungen und deren Deckungshöhe
  • Abschluss und Kündigung von Verträgen, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind

Kosten

Als Verwaltung

Verwaltergebühr pro verwaltet Wohn- oder Gewerbeeinheit in der WEG- und Mietverwaltung

je 23,50 € pro Monat

Zzgl. gesetzl. MwSt.


Gebühren für Sonderleistungen, die mit der normalen, ordentlichen Verwaltung nichts zu tun haben (z.B. Steuererklärungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Beschaffung von Vergleichsmieten, Betreuung von Gerichtsverfahren, gesonderte Abrechnungen u.ä.m.) werden nach Stundensätzen (minutengenau) vergütet und gesondert abgerechnet.
Dabei werden für :
Geschäftsführer/Prokurist/Büroleiter = 35,00 €/h
Sachbearbeiter = 25,00 €/h
Schreibkräfte/Auszubildende = 15,00 €/h
Zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Die Verwaltervergütung ist monatlich, im Voraus, direkt vom Verwalterkonto zu zahlen, Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung ohne Abzug.

Individuelle Vereinbarungen sind möglich !

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